Ratgeber

Maklerprovision beim Immobilienverkauf 2026: Höhe, Halbteilung & wer zahlt

Wer eine Immobilie verkauft, fragt sich schnell: Wie hoch ist die Maklerprovision, und wer muss sie eigentlich zahlen? Seit der Reform von 2020 hat sich beim Verkauf an Verbraucher einiges geändert. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln verständlich – mit Beispiel.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht – die Provision ist Verhandlungssache. In der Praxis haben sich regionale Sätze etabliert: Insgesamt sind meist rund 5 % bis 7 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer üblich, vereinzelt auch etwas darüber oder darunter. Die Provision wird nur im Erfolgsfall fällig, also wenn ein Kaufvertrag durch die Maklertätigkeit zustande kommt.

Der Halbteilungsgrundsatz (§ 656c–656d BGB)

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher eine bundesweite Regelung zur Aufteilung der Provision:

  • § 656c BGB: Lässt sich der Makler von beiden Parteien eine Provision versprechen, darf er von beiden nur den gleichen Betrag verlangen – die Provision wird hälftig geteilt.
  • § 656d BGB: Beauftragt nur eine Partei den Makler, darf sie höchstens die Hälfte ihrer Provision an die andere Partei weitergeben – und auch nur, wenn sie ihren eigenen Anteil nachweislich gezahlt hat. Der Käufer zahlt also nie mehr als der Verkäufer.

Diese Erläuterungen sind eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall – etwa bei Gewerbeobjekten, Mehrfamilienhäusern oder Käufern, die keine Verbraucher sind – können andere Regeln gelten.

Wer zahlt die Provision?

Das richtet sich nach dem Maklervertrag. Beim Verbraucherverkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern läuft es durch den Halbteilungsgrundsatz meist auf eine geteilte Provision hinaus: Verkäufer und Käufer tragen je die Hälfte. Wird der Makler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt und bezahlt, kann er höchstens die Hälfte an den Käufer weiterreichen. Entscheidend ist immer die konkrete vertragliche Vereinbarung.

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Regionale Üblichkeit

Vor der Reform unterschieden sich die Provisionssätze je nach Bundesland teils deutlich. Seit der Halbteilung beim Verbraucherverkauf hat sich vieles angeglichen, dennoch bleiben regionale Unterschiede in der Höhe bestehen. Ein Blick auf die ortsübliche Spanne lohnt sich vor der Beauftragung – ebenso ein Vergleich der Leistungen, die der Makler dafür bietet.

Beispiel: Provision bei 400.000 € Kaufpreis

Angenommen, Ihre Immobilie wird für 400.000 € verkauft, die Gesamtprovision beträgt 7,14 % inkl. USt. und wird hälftig geteilt:

  • Gesamtprovision: 7,14 % von 400.000 € = 28.560 € (brutto).
  • Ihr Anteil als Verkäufer: 14.280 €.
  • Anteil des Käufers: ebenfalls 14.280 €.

Bevor Sie über Provision und Verkaufspreis sprechen, sollten Sie den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie kennen – das ist die Grundlage jeder Verhandlung.

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Sie sind selbst Makler oder möchten es werden? Dann interessiert Sie vielleicht, wie sich die Provision aus Maklersicht zusammensetzt – nachzulesen im Ratgeber Was verdient ein Immobilienmakler? oder direkt im IMFINITY Partnerprogramm.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?

Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und regional unterschiedlich. Üblich sind insgesamt rund 5 % bis 7 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer. Bei hälftiger Teilung bleiben pro Partei meist etwa 2,5 % bis 3,57 %.

Wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?

Das hängt vom Maklervertrag ab. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 der Halbteilungsgrundsatz: Wird der Makler für beide Seiten tätig, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer (§ 656d BGB).

Was bedeutet der Halbteilungsgrundsatz?

Nach § 656c BGB darf der Makler, wenn er sich von beiden Parteien eine Provision versprechen lässt, von beiden nur denselben Betrag verlangen – die Provision wird also hälftig geteilt. Beauftragt eine Partei den Makler allein und zahlt dessen Provision, darf sie höchstens die Hälfte an die andere Partei weitergeben (§ 656d BGB).

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Ja. Es gibt keinen gesetzlich fixierten Satz, daher ist die Höhe Verhandlungssache zwischen Auftraggeber und Makler. Üblich sind regionale Sätze, von denen abgewichen werden kann.

Wann wird die Provision fällig?

Die Provision wird in der Regel mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig, der durch die Maklertätigkeit zustande gekommen ist. Voraussetzung ist ein gültiger Maklervertrag.